Intoleranz

Darf ich eigent­lich glauben, was immer ich will? Darf ich eine Welt­anschau­ung kulti­vieren, die sich beliebig weit von gängigen Welt­anschau­ungen entfernt? Darf ich eine eigene Meinung zu dem vertreten, was mein Glaube und meine Welt­anschau­ung sind?

Ob wohl alle drei Fragen mit einem klaren „ja” zu beant­worten sind oder viel­leicht doch mit einem zöger­lichen „ja, aber”? Die Antwort ist klar und unmiß­ver­ständ­lich im Grund­gesetz gegeben:

Artikel 4 GG: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des reli­giösen und welt­anschau­lichen Bekennt­nisses sind unver­letzlich.

Artikel 5 GG: (1) ¹Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allge­mein zugäng­lichen Quellen unge­hindert zu unter­richten. ²Die Presse­freiheit und die Freiheit der Bericht­erstat­tung durch Rund­funk und Film werden gewähr­leistet. ³Eine Zensur findet nicht statt.

Es findet sich keine Einschränkung der Art: Das Grund­gesetz gilt nur für konforme, für beglau­bigte oder für als unbe­denk­lich einge­stufte Meinungen. Und tat­säch­lich darf man nonkon­formi­stische Meinungen vertreten, ohne daß es die staats­schützen­den Organe kümmern würde; beispiels­weise die, daß die Urknall­theorie eklatante Mängel aufweist. Die Meinung hat keine poli­tischen Konse­quenzen, hätte aber sehr wohl welche, wenn es um den Zugang zu den Futter­trögen akade­mischer Elfen­bein­türme ginge; die freund­lichen Mitmenschen, die ja die Gabe haben, des Königs neue Kleider zu sehen und zu ver­herr­lichen, wüßten den Konkur­renten sehr effekt­voll zu diskri­mi­nieren…

Doch wie sieht es bei Meinungen aus, die halt poli­tisch alles andere als will­kommen sind? Was würde mit einem Menschen passieren, der eine andere Meinung zu den Gewalt­taten hätte, die vom Volk XYZ während der Regent­schaft von König UVW am Volk RST verübt worden sein sollen. Obwohl er nach Art. 4 eine von irgend einer Geschichts­doktrin abwei­chende Meinung haben und sie nach Art. 5 auch äußern darf, würde er zum poli­tischen Unmen­schen gestempelt werden, was mit dem Grund­gesetz voll­kommen unver­einbar ist. Aber wie würde man wohl den rasenden Mob aufhalten können, dem die Lynch­justiz aus den Augen blitzt?

63 Kommentare zu „Intoleranz

  1. Eine Meinungsäußerung ist etwas anderes als eine Tatsachenbehauptung. Ganz einfache Grenze. Darüber hinaus gibt es noch weitere durchaus sinnvolle Artikel im Grundgesetzt, sowohl vor als auch hiner den Nummern 4 und 5.

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    1. Wenn ich mich nicht täusche, habe ich das Wort „Tatsachenbehauptung” nicht verwendet (würde ich allein schon deshalb nicht, weil es nicht sonderlich sinnvoll ist). Damit erschließt sich mir jedoch der erste Satz in der Kommentierung nicht. Aber ich stimme zu, daß das Grundgesetz neben den Artikeln vier und fünf noch andere, sehr wahrscheinlich sogar sinnvolle Artikel enthält, nur um die geht’s im Eingangstext nicht.

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    1. Vermutlich dürfte die genannte Einschränkung (= »falls sie jemals gestartet sein sollte«) außerordentlich wichtig sein. Es gab immer und gibt auch jetzt ‘freie Meiungsäußerung’. Ob diese nun zu- oder abnimmt, läßt sich sicherlich kaum abschließend sagen, zumal das von vielen Faktoren (Zeit/Epoche, Land, Regierungsform etc.) abhängen dürfte. Aber es gab immer Enthusiasten, die ihre Meinung frei von der Leber weg kundtaten.
      Mir ist so manche freie Meinungsäußerung unsympathisch (ehrlich gesagt empfinde ich sie sogar als abstoßend und lästig), wenn sie nur um des Krakeels willen erfolgt und nicht, um auf gangbare Alternativen aufmerksam zu machen.🤫

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      1. Wer hat/hatte welchen Grad der Freiheit beim Äußern seiner Meinung zu welcher Zeit und in welchem Umfeld … ? Wo stehen wir jetzt im jeweiligen „System“? In der Kneipe um die Ecke habe ich einen relativ großen Spielraum, obwohl natürlich ab einem gewissen Zeitpunkt alle Freigetränke ( mag ich zwar sowieso nicht) verschwinden, das Service deutlich nachlässt und eine Lokalsperre im Raum steht … Im Amte sollte man mit den freien Gedanken schon etwas sorgsamer umgehen, ansonsten … 😉

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        1. … aber ist nicht gerade das eine schreckliche Unsitte, nämlich die Vermengung von einerseits der Meinungsäußerung an sich mit andererseits der Typisierung und (meistenteils) prompten Verurteilung der Person, die eine Meinung äußert? Was ist denn so schwierig daran, eine andere Meinung erst einmal anzuhören und als Anregung von außerhalb des eigenen Subjektivismus‘ als Anregung zu verstehen, auch(!) das eigene Meinungs-Set kritisch zu bewerten (das könnte einer gewissen Betriebsblindheit, die sich im Lauf der Zeit unmerklich einschleicht, sehr effektvoll begegnen).

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        2. So, die wünschenswerte Theorie, allerdings erlebe/ erlebte ich die freie Meinungsäußerung im Laufe der Jahre eher „anders“ – Ausnahmen bestätigen die „Regel“ … ***Liegt wohl am Kleingedruckten!

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        3. Nun, ich vermute, die eigentliche Ursache ist gar nich so kleingedruckt. Es dürften recht große Buchstaben sein, die den meisten den Blick auf ihre Mitmenschen versperren: Egoismus! 🤨

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        4. Alle weg, keine Bakterien mehr da? Wozu verschreibt mir der Mann mit dem weißen Kittel dann die Antibiotika? Ach, ich bin reingefallen, da ist ein so ein klitzeskleines Bakterium übrig geblieben und macht Ärger! Hoffentlich haut sich das Ärgerium nicht mit dem Covirium auf ein Packerl, denn auf so ein Virterium sind wird grad wieder nicht vorbereitet … * zugegeben, kline Teile erfüllen die Wissenschaftlichkeit nur bedingt, aber das fällt heute doch eh nicht mehr auf …* 😉

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        5. Aaaaalso, auf die Frage, warum „der Mann mit dem weißen Kittel dann die Antibiotika” verschreibt, hatte bereits mein Großmütterchen eine sehr plausible Erklärung: »Der Apotheker will doch auch leben«. Clever, nicht wahr?! 😃

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  2. Du hast auch andere meiner Worte nicht verwandt. Das Problem bei den vor dir erwähnten nicht konformen „Meinungen“ ist oft, daß diese nicht als eigene Meinung sondern als Tatsachenbehauptung formuliert werden und damit regelmäßig verschiedene Grenzen überschreiten. Auch juristische.
    Gerade die, die sich am lautesten auf die Artikel zur Meinungsfreiheit berufen, sind häufig die, welche die anderen Artikel zumindest ignorieren, wenn nicht gar bestreiten.
    Das Toleranz nicht nicht die größte Stärke des Homo Sapiens ist, ist ja hinlänglich bekannt. Ich sag ja: Gleichgültigkeit ist die höchste Form der Toleranz – gleich danach kommt Akzeptanz.

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  3. Wer entscheidet denn, WAS ist eine TATSACHE und was ist nur eine Meinung? Ich bin der Ansicht, dass in Deutschland eben keine“ freie Meinungsäußerung ohne Konsequenzen, vor allem! möglich ist! Definitiv nicht.

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        1. Ich nehme an, Du meinst diesen Artikel vom 19.07.2020? Da muß ich der These, daß es ‘KEINE Freie Meinungsäußerung’ gäbe, leider widersprechen. Muß man denn nicht sehr deutlich zwei Dinge voneinander trennen, die denselben Namen für völlig verschiedene Dinge/Sachverhalte führen?
          Beispiel: „Brief” ist zum einen eine Kategorie (eine abstrakte Idee), ein Sammelbegriff für schriftliche Nachrichten einer Person, die an eine andere Person adressiert sind. Zum anderen ist es ein konkretes Objekt, das sich von allen anderen konkreten Objekten dieser Kategorie beliebig unterscheiden kann…

          Und die Kategorie „freie Meinungsäußerung” gibt es sehr wohl. Sie enthält auch keinen logischen Widerspruch zu anderen Kategorien. So gesehen gibt es freie Meinungsäußerung. Ob eine konkrete Meinungsäußerung nun auch noch in die Kategorie „frei” fällt, wäre von Einzelfall zu Einzelfall zu klären. Ein kategorisches Verneinen würde hingegen zu einem logischen Widerspruch führen (können). Wenn aber bereits das Begriffskonzept unlogisch wäre, wäre es für praktische Belange völlig ungeeignet, denn aus Falschem kann man Beliebiges folgern…

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        2. … davon bin ich ausgegangen. Weshalb sonst sollten wir die Angriffspunkte der Meinung einer dritten(!) Person herausarbeiten, wo diese davon wahrscheinlich nie etwas erfahren dürfte? 🤔

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        3. Und damit als Einzelmeinung durchaus irrelevant. Weil wie heißt es so schön „alles was wir sagen (laut denken) kann und wird gegen und verwendet. “ davon gehe ich, oft tatsächlich aus.

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        4. Ist es wirklich an dem, daß Einzelmeinungen generell irrelevant sind? Oder sollte nicht vielmehr pro Einzelsituation abgewogen werden, ob die Gesellschaft, in der man seine Meinung anbringen möchte, fremde/abweichende Meinungen zu dulden bereit ist und damit auch umgehen kann?

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        5. Ich bin 1976 in der DDR als Kind, der damals verbotenen Zeugen Jehovas geboren und war die einzige in der Schule und im Ort, die prinzipiell ausgeschlossen war. Ich habe beizeiten gelernt, entweder man sagt was und nimmt die Risiken in Kauf. Oder man kuscht. Die Gesellschaft war mir immer „egal “ weil wir eh erst dreckige Punks, und dann idiotische Goth’s waren.. ich war auch mit einem Afrikaner verheiratet und steh dazu. Mein jetziger Mann ist Russe.. Und trotzdem mag ich z.b. die linken nicht mehr.. eigentlich halte ich nur meine Klappe, weil ich nicht will, dass man meine Kinder irgendwie reinzieht .. weil die Gesellschaft ihre Fahne in den Wind hängt..

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        6. Da sind wir uns ja einig. Nicht umsonst verwendete ich die Formulierung: „… sollte nicht vielmehr pro Einzelsituation abgewogen werden, ob die Gesellschaft […] fremde/abweichende Meinungen zu dulden bereit ist und damit auch umgehen kann?”
          Und der Arbeiter- und Bauernstaat duldete eben „ungern” Meinungen, die vom hehren Ziel der sozialistischen Persönlichkeit abwichen.

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    1. Diese Überlegung fasst den obigen Essai, der mir sehr gefällt, tatsächlich am treffendsten. Es gibt Tatsachen, die verifizierbar oder falsifizierbar sind. Aber vieles, was wir glauben oder meinen, trägt hypothetischen Charakter. Und da gibt es eine sich in unserer Gesellschaft verstärkende Tendenz, derartige Thesen als „Tatsachen“ zu postulieren. Vgl. dazu https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/08/13/meinen-glauben-wissen-klimawandel-und-die-ethik-der-wissenschaften/
      Die angeführten Artikel des Grundgesetzes, vor allem Art. 5, werden zunehmend von solchen Machtdispositiven wie den öffentlich-rechtlichen Sendern und der „Qualitätspresse“ missachtet (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/06/26/der-bayerische-rundfunk-schafft-feindbilder-und-spaltet-die-gesellschaft/).
      Mich beschäftigt insbesondere der Verstoß gegen Artikel 20a: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/05/windkraftanlagen-sind-verfassungswidrig/
      Der Adressat des Grundgesetzes ist der Staat. Wenn der Staat das Grundgesetz nicht respektiert, haben wir Bürger das Recht und die Pflicht zum Widerstand.

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      1. Ich hätte in Satz 2 ‚Tatsachenbehauptungen‘ und nicht ‚Tatsachen‘ schreiben sollen, denn ‚Tatsachen‘ sollten nur verifiziert werden können. Wenn Aussagen falsifiziert werden können – ich denke etwas an verschiedene ältere Prognosen zur Klimaentwicklung der letzten Jahre -, sind es keine Tatsachen.

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        1. … da möchte ich widersprechen: Auch Tatsachen sind nicht von einem Falsifizierungsprozeß ausgeschlossen! Man sollte mit ruhigem Gewissen erwarten dürfen, daß sich bei dieser Analyse der Gegenstand der Tatsache als wahr bestätigt; nur ist das eben kein Automatismus.

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  4. …was passiert denn eurer Meinung nach schlimmes, wenn man eine „politisch alles andere als willkommene“ Meinung äußert? Wird man ausgepeitscht, angeklagt, eingekerkert, exekutiert? Oder besteht, wie bei allem was man äußert, einfach nur die immense die Gefahr, daß es missverstanden, niedergebrüllt oder ignoriert wird bzw. daß man Widerspruch erntet?

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    1. Ja.
      Der Katalog der zu erwartenden Maßnahmen und die Grade von deren Anwendung dürften von den Umständen (Land, Staatspolitik, Religionsauslegung etc.) anhängen, aber die Antwort ist (mehrheitlich): Ja.

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    2. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) vertritt die mit dem Gesetz und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie übereinstimmende Meinung, dass Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten nicht gebaut werden dürfen, und setzt die Geltung dieser Meinung mittels Klagen durch. Er wurde vom Bayerischen Rundfunk in der Sendung „Gegen den Wind“ dafür angepragert und diffamiert. In der Folge erhielt er Morddrohungen und Beschimpfungen, Volieren des Habichtkauzprojekts wurden zerstört (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/06/26/der-bayerische-rundfunk-schafft-feindbilder-und-spaltet-die-gesellschaft/ sowie https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/08/nach-der-br-hetze-anschlag-auf-das-habichtskauzprojekt-des-vlab/). Sein Eilantrag gegen das TESLA-Werk in Grünheide wurde im Gegensatz zu dem Eilantrag eines anderen Naturschutzverbandes nicht angenommen, weil „Klimaleugner“ und „Energiewendegegner“ keine Umweltschutzinteressen vertreten dürften (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/02/19/spd-klimawandel-leugner-und-energiewende-gegner-konnen-keine-umweltschutzinteressen-vertreten/). Der VLAB leugnet den Klimawandel nicht. Sowohl die Leugnung des Klimawandels als auch die Ablehnung der Energiepolitik der Regierung sind durch das Grundgesetz als Meinungen, die geäußert werden dürfen, geschützt. Der Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung Prof. Dr. Fritz Vahrenholt wurde 2019 aufgrund seines Buches die „Kalte Sonne“ aus dem Jahre 2012 entlassen, weil die Medien ein Klima der Gesinnungsschnüffelei geschaffen und Druck auf die Stiftung ausgeübt haben (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/12/21/an-die-deutsche-wildtier-stiftung-anlasslich-der-entlassung-des-alleinvorstands-prof-vahrenholt/). „Der Tagesspiegel“ forderte die Entlassung von Josef Tumbrinck aus dem Bundesumweltministerium und von Dr. Nikolai Ziegler aus dem Bundesenergieministerium, weil ihm ihre Meinungen zum Artenschutz und zur Energiepolitik nicht gefallen. In der Sendung wird versucht, Ziegler als „Klimaleugner“ zu überführen (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/08/31/ard-mit-dem-geld-der-burger-finanzierte-hate-speech-gegen-die-burger/). Nicht zuletzt legen viele Bürger ein Lippenbekenntnis zur Energiewende ab, weil sie glauben, dass ihnen dann, wenn sie sagen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Energiewende sind, sondern nur der Auffassung, dass in ihrem Umfeld keine Windräder errichtet werden sollen, das Windrad vor dem Haus erspart bleibt, weil ihre brave Gesinnung und gute Meinung belohnt würde. Axel Bojanowski, jetzt Chefreporter Wissen bei „Die Welt“, äußerte, dass Journalisten Angst haben, ihre Meinung frei zu äußern, weil sie Angst haben, als „Klimawandelskeptiker“ zu gelten (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/12/17/journalisten-haben-angst-als-klimawandelskeptiker-zu-gelten/). – Ist denn die Einschüchterung nicht schlimm genug? Muss erst Blut fließen?

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      1. Darf ich bitte einen Einwurf anbringen? Hat denn die gesamte Pro und Kontra Diskussion nicht die sachlich-faktische Ebene längst verlassen und wird stattdessen in der Arena des kleinlich-ängstlichen Egoismus‘ ausgetragen? Und gibt es in dieser Arena tatsächlich mehrheitlich die Bereitschaft, rationale Argumentationen als grundlegend für Konsensbildung anzuerkennen und sogar zu praktizieren?

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      2. …da könnte man jetzt einwenden, daß es nicht die Meinungsäußerung an sich, sondern die Handlungen zur Durchsetzung der eigenen Meinung sind, welche die rabiaten und im Übrigen völlig überzogenen Reaktionen hervorrufen.

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        1. Die Meinungen selbst sind allerdings meistens von geringem Interesse. So wird die These vom menschengemachten Klimawandel ja nur deswegen so vehement verfochten, dass sogar Waldbrände, die auf Brandstiftungen zurückgehen, und Überschwemmungen, die Flurrinnenvertiefungen zur Ursache haben, zum Zeugnis dafür herangezogen werden, weil eine verantwortungslose Energiepolitik damit gerechtfertigt werden soll. Nur darum wird die Meinung der „Klimaleugner“ nicht geduldet und werden die „Klimaleugner“ verfolgt. Zu vielen anderen wissenschaftlichen Themen kann man eine total verrückte und abstruse Meinung haben, ohne dass sich jemand dafür interessiert.

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        2. Als Beleg für meine letzte Äußerung möchte ich auf das Statement des Deutschen Ethikrats hinweisen, das in meinem oben verlinkten Beitrag zum Ethikrat zitiert und verlinkt ist. Die Forschung soll das Thema ‚Klimawandel‘ weiterhin ergebnisoffen diskutiren dürfen, aber die Medien sollen eine bestimmte Meinung (eine Einheitsmeinung) propagieren, damit die Regierung handlungsfähig ist!

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  5. Nein, nein, nein. Da das Grundgesetz nur in der BRD gilt, darf man ja wohl annehmen, daß wir nicht von irgendwo reden, sondern ganz konkret von Deutschland in den Grenzen von jetzt.

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  6. Ich glaube das Grundproblem wird auch hier wieder sehr schön deutlich. Viele Leute verwechseln das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem auf freie Meinungsdurchsetzung.

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      1. Mit Meinungsdurchsetzung ist jede Form gemeint. Egal ob Überreden, Missionieren, Klagen vor Gericht, Morddrohung oder Gewalt gegen Menschen mit anderer Meinung.
        Viele Leute verstehen einfach nicht, daß ihre Meinung nicht mehr und nicht weniger ist als ebendas. Es gibt kein Recht darauf, die eigene Meinung anderen aufzuzwingen oder Menschen mit anderer Meinung zu töten. Und wer darauf Wert legt, seine eigene Meinung kundtun zu dürfen, der MUSS dieses Recht auch anderen Leuten mit ggf. abweichenden Meinungen zugestehen. Alles andere endet früher oder später in Mord und Totschlag.

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        1. …meine Vermutung ist die, daß Du dein Wissen über die Anwendung von erfolgreichen zahnmedizinischen Behandlungsmethoden bei deinem Zahnarzt aufgeschnappt hast. Und ehe Du monierst: nein, ich unterstelle nicht, daß Du Eigentümer eines Zahnarztes bist. 😉

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    1. Ich ahne, was gemeint ist, bin aber in einer Winzigkeit doch anderer Meinung: Was im iNet hinterlegt wird, ist zumindest prinzipiell (wahrscheinlich aber sogar generell) in den Fängen irgendwelcher Rasterfahnder; im Gegensatz dazu wahrt die Fliese an der Klowand recht sorgfältig meine Identität, wenn ich ihr einen mehr oder weniger tiefsinnigen Spruch aufbürde… 😏

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