Toleranz

Toleranz ist ein großer Begriff, den Gut­men­schen und solche, die sich für diese oder gar noch besser halten, gern einmal für sich rekla­mieren. Aber überblicken sie auch dessen Komp­lexi­tät?
Wenn es schon um das (stille) Erdulden geht – tole­rieren stammt vom latei­nischen tolerare und bedeutet dulden bzw. ertra­gen –, stellt sich unbedingt die Frage, ob es sich dabei um ein Abso­lutum handelt. Dann müßte alles und jedes tole­riert werden, auch das, was der eigenen Toleranz ent­gegen­steht. Oder gibt es Grenzen der Tole­ranz, weil eben nicht alles erduldet werden kann? Wer legt, wenn dies so sein sollte, kraft welcher Kompe­tenz den Verlauf jener Grenz­linie fest? Also funk­tio­niert, auf den Punkt gebracht, Toleranz nur durch Into­le­ranz?

(un)recht

Tja, nun können wir ja recht(!) stolz sein, daß sich unsere aktuelle Recht­spre­chung auf sehr alte Wurzeln berufen kann, nämlich u. a. ger­mani­sches Stammes­recht und römi­sches Recht. Damit wären wir sicherlich vor 2000 Jahren ganz gut aufge­stellt gewesen. Doch sind wir es auch in modernen Zeiten, in denen Menschen ihre höchst suspekten Werte­vor­stel­lungen auf Kosten vieler anderer zele­brieren (vgl. u. a. hier)?

Ein Haufen von Personen, denen man wohl nur unter Zwang eine Denk­tiefe, die selbst für einen Kassenbon nicht ausrei­chend wäre, zuge­stehen mag, skandiert nicht nur undurch­dachte Phrasen, sondern prakti­ziert, aus diesen Recht­ferti­gungen ableitend, grob fahr­lässiges Ver­hal­ten. Das alles freilich abgeschirmt von der durch das Grund­gesetz garan­tierten Freiheit der Meinung.

Dabei wird zu gern „über­sehen”, daß im Wort „Meinung” ein Pos­sessiv­pro­nomen als Ge­dächt­nis­stütze enthalten ist. Meine Meinung ist frei, solange ich sie in meinem Besitz behalte (es ist Sonntag; das räumt etwas Zeit ein, über dieses Oxymoron ein wenig nach­zuden­ken). Leitet sich aus dieser Meinung eine Handlung ab, die minde­stens eine weitere Person berührt, ist der Geltungs­bereich der Meinungs­frei­heit bereits verlassen; da gelten dann andere Gesetze (bzw. sie sollten gelten, aber gelten sie in einem histo­risch befan­genen Rechts­system?).